Reiseplanung & Tipps

Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung: So holen Sie sich bis zu 600 € zurück

Wer kennt es nicht: Man steht am Gate, der Flug ist verspätet, das Boarding verzögert sich – und plötzlich ist der ganze Reiseplan durcheinander. Doch was viele nicht wissen: Bei einer Flugverspätung haben Passagiere laut EU-Recht oft Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € – unabhängig vom Ticketpreis.

Hier zeigen wir Ihnen, die Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung, wie hoch diese ausfällt, welche Rechte Sie als Fluggast haben und wie Sie Ihre Entschädigung erfolgreich geltend machen.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

Laut der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • der Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommt.

  • der Flug innerhalb der EU startet oder landet, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

  • die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Gilt die Entschädigung bei jedem Flug?

Bedingung Entschädigung möglich?
Flug startet in der EU ✅ Ja
Flug landet in der EU + EU-Airline ✅ Ja
Flug außerhalb der EU + Nicht-EU-Airline ❌ Nein
Flug kommt pünktlich an (< 3 Std.) ❌ Nein

Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung

Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und Verspätungsdauer:

Flugstrecke (Luftlinie) Verspätung am Zielort Höhe der Entschädigung*
bis 1.500 km ab 3 Stunden 250 €
1.500–3.500 km ab 3 Stunden 400 €
über 3.500 km (innerhalb der EU) ab 3 Stunden 400 €
über 3.500 km (außerhalb der EU) 3–4 Stunden 300 € (50 % Kürzung möglich)
über 3.500 km (außerhalb der EU) über 4 Stunden 600 €

Wichtige Hinweise zur Tabelle:

  • Ab 3 Stunden Verspätung besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung.

  • Die Airline ist nur zahlungspflichtig, wenn keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. Unwetter, politische Unruhen, Streik) vorlagen.

  • Der Flug muss in der EU gestartet oder mit einer EU-Airline durchgeführt worden sein, um unter die EU-Verordnung zu fallen.

  • Die Entschädigung steht pro Person zu, nicht pro Buchung!

Voraussetzungen für die Entschädigung – Das muss erfüllt sein

Damit eine Entschädigung möglich ist, müssen folgende Punkte zutreffen:

Voraussetzungen

  • Flug war mehr als drei Stunden verspätet.

  • Start oder Landung in der EU, oder die Airline hat ihren Sitz in der EU.

  • Die Verspätung liegt im Verantwortungsbereich der Airline.

Kein Anspruch bei

  • Weniger als 3 Stunden Verspätung.

  • Außergewöhnliche Umstände (z. B. Unwetter, Terrorwarnung).

  • Nicht-EU-Airline und Flug außerhalb der EU.

Was gilt als außergewöhnlicher Umstand?

Was gilt als außergewöhnlicher Umstand?

Außergewöhnliche Umstände befreien die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigung – allerdings nur, wenn diese nicht selbst zu beeinflussen waren.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände:

  • Streik der Flughafenmitarbeiter (nicht der Airline)

  • Unwetter (z. B. Sturm, Schneefall)

  • Luftraumsperrung

  • Sicherheitsbedrohungen

Technische Defekte zählen NICHT dazu! In diesem Fall steht Ihnen eine Entschädigung zu.

So machen Sie Ihre Entschädigung geltend – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Viele Passagiere scheuen den Aufwand – dabei ist es ganz einfach, die Entschädigung zu fordern:

Schritt-für-Schritt:

  1. Flugdaten sichern (Ticket, Boardingpass, Verspätungszeit)

  2. Fluggesellschaft anschreiben mit Verweis auf EU-VO 261/2004

  3. Frist von 14 Tagen setzen

  4. Keine Antwort? → Schlichtungsstelle oder Inkassodienst beauftragen

Oder einfacher:
Nutzen Sie einen Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch direkt prüfen und durchsetzen zu lassen.

Welche Fluggesellschaften zahlen Entschädigungen?

Die Zahlungsbereitschaft unterscheidet sich stark. Manche Airlines zahlen freiwillig, andere wehren sich bis zum Gericht.

Airlines mit guter Zahlungsquote:

  • Lufthansa

  • Swiss

  • KLM

  • Air France

Airlines mit häufiger Ablehnung:

  • Ryanair

  • Wizz Air

  • EasyJet (gelegentlich)

Tipp: Bei Widerstand der Airline lohnt sich die Beauftragung eines Dienstleisters – oft mit Erfolgsgarantie!

Was gilt bei Flugverspätungen außerhalb der EU?

Was gilt bei Flugverspätungen außerhalb der EU?

Flüge außerhalb der EU sind nur unter bestimmten Bedingungen entschädigungsfähig:

Entschädigung möglich bei:

  • Start in EU, Ziel außerhalb EU

  • Ziel in EU + EU-Airline

  • Fluggesellschaft hat Sitz in der EU

Keine Entschädigung bei:

  • Flug außerhalb der EU mit Nicht-EU-Airline

  • Kein Bezug zu EU-Recht

Welche Fristen gelten für die Entschädigung?

Die Verjährung von Entschädigungsansprüchen ist in Deutschland klar geregelt:

Frist:

3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug verspätet war.

Beispiel:
Flugverspätung im Mai 2022
→ Frist endet am 31.12.2025

Wichtig:
Je früher Sie Ihre Entschädigung geltend machen, desto besser.

Zusätzliche Leistungen bei Flugverspätung

Neben der finanziellen Entschädigung stehen Ihnen auch Betreuungsleistungen bei Flugverspätung zu.

Leistungen ab 2 Stunden Verspätung:

  • Kostenlose Mahlzeiten & Getränke

  • Zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails

  • Hotelübernachtung + Transfer (bei Flug am nächsten Tag)

Diese Rechte bestehen zusätzlich zur Entschädigungfordern Sie diese direkt am Gate oder beim Personal ein.

Wie helfen Dienstleister bei der Entschädigung?

Falls Sie Ihre Entschädigung nicht selbst durchsetzen möchten, gibt es Anbieter, die alles für Sie übernehmen – meist auf Erfolgsbasis.

Vorteile:

  • Kostenlos prüfen lassen, ob Anspruch besteht

  • Rechtliche Durchsetzung durch Experten

  • Nur bei Erfolg fällt eine Provision (20–30 %) an

Bekannte Anbieter:

  • Flightright

  • EUclaim

  • Fairplane

  • AirHelp

Fazit: Ihre Rechte im Überblick – mit der Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung verständlich erklärt

Eine Flugverspätung ist ärgerlich – doch sie muss nicht folgenlos bleiben. Dank der klaren Fluggastrechte der EU haben Passagiere in vielen Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €.

Unsere Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung zeigt Ihnen auf einen Blick, wann Sie mit einer Zahlung rechnen können und wie hoch diese ausfällt. Ob Kurzstrecke oder Langstrecke, ob 3 oder 5 Stunden verspätet – Ihre Rechte sind eindeutig geregelt.

Lassen Sie sich nicht abspeisen:

  • Prüfen Sie Ihre Ansprüche,

  • nutzen Sie die Tabelle als Entscheidungshilfe,

  • und fordern Sie Ihre Entschädigung direkt bei der Airline oder mit Hilfe eines Dienstleisters ein.

FAQ: Häufige Fragen zur Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung und Ihren Fluggastrechten

Bei welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?

Ab einer Verspätung von 3 Stunden am Endziel besteht laut EU-Verordnung Anspruch auf Entschädigung – je nach Strecke bis zu 600 €.

Wichtigste Voraussetzungen:

  • Flug kommt mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel an

  • Flug startet in der EU oder wird von einer EU-Airline durchgeführt

  • Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand (z. B. Unwetter) vor

📌 Siehe auch unsere Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung weiter oben – dort finden Sie die exakten Beträge.

Wann gibt es 600 € Flugentschädigung?

Sie haben Anspruch auf 600 €, wenn:

Bedingung Erfüllt?
Flugstrecke über 3.500 km
Ziel außerhalb der EU
Flug mit EU-Airline
Verspätung über 4 Stunden

➡️ Ergebnis: 600 € Entschädigung möglich.

Tipp: Die Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung hilft Ihnen, den Betrag genau zu bestimmen.

Wann hat man Anspruch auf Geld bei Flugverspätung?

Anspruch auf Geld bei Flugverspätung besteht, wenn:

  • Der Flug ist ab 3 Stunden verspätet

  • Der Start oder die Landung erfolgt in der EU (oder Airline hat Sitz in der EU)

  • Die Ursache der Verspätung liegt bei der Fluggesellschaft

Ausnahmefälle wie Streiks oder Unwetter gelten als außergewöhnliche Umstände und befreien die Airline meist von der Zahlungspflicht.

Wann hat man Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004, wenn:

Flug verspätet ankommt (ab 3 Stunden)
Kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt
Airline oder Flug ist EU-rechtlich abgedeckt
Sie den Flug angetreten haben und pünktlich am Gate waren

Entschädigungshöhe gemäß Tabelle für die Flugverspätung Entschädigung:

Entfernung Verspätung Entschädigung
bis 1.500 km ab 3 Std. 250 €
1.500–3.500 km ab 3 Std. 400 €
über 3.500 km > 4 Std. 600 €

What's your reaction?

Excited
0
Happy
0
In Love
0
Not Sure
0
Silly
0

Kommentare geschlossen

Next Article:

0 %